Wenn Ihnen die Adresse Ihrer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz nicht bekannt ist, so können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule eine schriftliche Anfrage einreichen. Das entsprechende Formular ist unten angefügt. Das von Ihnen eingereichte Formular wird von der Zentralstelle 2. Säule mit den Meldungen der Einrichtungen verglichen. Bei Übereinstimmungen werden Sie und die zuständige Einrichtung orientiert. Die möglichen Ansprüche haben Sie dann direkt bei der Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung geltend zu machen, welche alleine über Berechtigung und eine allfällige Auszahlung entscheidet. Die Zentralstelle 2. Säule verwaltet selbst keine Guthaben und entscheidet auch nicht über Guthabenansprüche.
Gerne helfen wir Ihnen beim Auffinden "verschollener" Pensionskassengelder und beraten Sie, welches für Sie die besten Möglichkeiten sind.
Finanzberatungskanzlei Rosenberg
Seeblick 3b
6415 Arth SZ
Tel. +41 (0) 41 530 60 00